Am 20. September 2019 wurde die Abschaffung des Solardeckels (auch PV-Deckel oder 52-Gigawatt-Deckel genannt) beschlossen. Das von der Großen Koalition entworfene Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet die entsprechende Regelung im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien. Der Weg bis zur Abschaffung war jedoch lang.
Monatelang verliefen Verhandlungen über die Vorgehensweise. Die Einigung entstand schließlich mit einer zeitgleichen Regelung für Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und Wohnsiedlungen. Schließlich wurde am 18. Juni 2020 die Abschaffung des PV-Deckels vom Bundestag besiegelt. Einen Monat später, am 07. Juli, 2020 kam es zur finalen Abschaffung durch den Beschluss des Bundesrates.
Was ist der PV-Deckel?
Bei dem PV-Deckel handelt es sich um eine 52-Gigawatt-Grenze, welche im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 zu finden ist. Das EEG fördert Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, um die Nutzung von Solarstrom in Deutschland voranzutreiben. Wenn Anlagenbetreiber Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie die Förderung 20 Jahre lang in Form einer festen Vergütung pro Kilowattstunde. Sobald alle installierten PV-Anlagen innerhalb Deutschlands eine gemeinsame Solarkapazität in Höhe von 52 Gigawatt erreichen, sieht das bisherige EEG eine Beendigung der Vergütung vor. Die Förderung war also auf 52 Gigawatt gedeckelt. Dies wurde nun mit der Abschaffung des PV-Deckels widerrufen.
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