Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaikstromspeicher“ des Umweltministeriums
Was wird gefördert:
Gefördert wird eine netzdienliche Solarbatterie, die an eine neu errichtete Photovoltaikanlage angeschlossen ist. Zweck dieser Solarbatterie ist, dass diese für mindestens fünf Jahre Solarstrom für das öffentliche Netz speichert und in dieses einspeist.
Wie wird gefördert:
Wenn die zugehörige Photovoltaikanlage eine Leistung von bis zu 30 kWp hat, beträgt der Investitionszuschuss 200 Euro pro kWh Speicherkapazität. Bei einer PV-Leistung von über 30 kWp liegt der Investitionszuschuss bei 300 Euro. Die maximale Förderhöre beträgt 30% der Nettoinvestitionskosten bzw. 45.000 Euro. Zusätzlich kann ein netzdienlicher E-Fahrzeug-Ladepunkt mit 500 Euro bezuschusst werden.
Ihre Vorteile:
Wohnsitz in Baden-Württemberg. Ihre anfängliche Investition in eine längerfristig nutzbare Solarbatterie wird erleichtert.
Ist die Förderung das Richtige für mich?
Der Stromspeicher ist für fünf Jahre an die Netzeinspeisung gebunden und erfüllt somit zunächst nicht seinen ursprünglichen Zweck, den Eigenverbrauch an Solarstrom zu erhöhen. Zwar wird die anfängliche Investition vergünstigt, jedoch rentiert sich diese erst nach über fünf Jahren, wenn die Batterie im eigenen Haushalt Verwendung findet. Für Privathaushalte kann es daher günstiger sein, auf die Förderung zu verzichten und den gespeicherten Strom schon heute für den Eigenverbrauch zu verwenden. Dies sollte für den individuellen Fall überprüft werden.
Voraussetzungen:
Empfänger der Förderung lassen sich für ein Monitoring bei der RWTH Aachen registrieren. Daneben gelten ein festgelegtes Verhältnis zur Größe der Photovoltaikanlage sowie einige technische Voraussetzungen. Förderungen in Baden-Württemberg.
Hier geht es zur Förderung:
Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank: https://um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=14033
Hinweis: Die Förderung von Stromspeichern über den KfW-Kredit 272 ist Ende 2018 ausgelaufen.